Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software von Membia (nachfolgend und konkretisiert in Ziff. 1.2 „Software“) als Software-as-a-Service (SaaS) betrieben durch WebForU, Asternstr. 17B, 65451 Kelsterbach (nachfolgend: „Membia“).
Bei der Software handelt es sich um eine von Membia entwickelte Softwarelösung für Vereine und andere Organisationen (nachfolgend: „Abnehmer") und deren Mitglieder, Mitarbeiter oder andere natürliche Personen, die von dem Abnehmer zur Nutzung der Software autorisiert werden (nachfolgend: „Benutzer“). Die Software besteht aus der Membia Webplattform (nachfolgend: „Plattform“).
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als Membia ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Membia
Die Nutzung der Software von Membia setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Für die Erstellung des Accounts sind die erforderlichen Daten anzugeben und ein Passwort festzulegen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software für Testzwecke ab. Dieses Angebot kann Membia mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung an die angegebene E-Mail-Adresse mit den Zugangsdaten für den eingerichteten Account annehmen.
Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.1 räumt Membia dem Kunden das Recht ein, die Software ab Gewährung des Zugangs zur Software bzw. Mitteilung der Zugangsdaten durch Membia für 30-Tage ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen (Testzeitraum). Jedem Kunden steht nur ein Testzeitraum zu. Auf Anfrage bei Membia kann der Testzeitraum jedoch verlängert werden. Ob der Testzeitraum verlängert wird, liegt ausschließlich im Ermessen von Membia. Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Account des Kunden gesperrt. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht. Sofern der Kunde unter 15 Mitglieder bleibt, kann Membia auf unbestimmte Zeit weiterhin kostenfrei genutzt werden und kein weiterer Vertragsabschluss ist nötig.
Nach Ablauf des Testzeitraums gemäß Ziffer 2.2 hat der Kunde die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit Membia abzuschließen.
Für den Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung erstellt das Sales Team von Membia auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, welches vom Kunden durch Bestätigung in Textform, Schriftform oder mündlich, spätestens aber durch Zahlung der Rechnung, angenommen wird.
3. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung und Funktionsumfang
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software als SaaS-Lösung sowie die Bereitstellung von für die Nutzung der Software erforderlichem Speicherplatz auf Servern, die im Auftrag von Membia betrieben werden (sogenanntes Hosting).
Membia gewährleistet die Funktionsfähigkeit und vertragsgemäße Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
Membia ist berechtigt zur Vertragserfüllung Subunternehmen einzusetzen
Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Abnehmers schuldet Membia nicht, es sei denn Membia und der Abnehmer haben in Textform abweichendes vereinbart.
Membia kann die Software jederzeit anpassen, verbessern und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Membia wird dabei die berechtigten Interessen des Abnehmers angemessen berücksichtigen und den Abnehmer rechtzeitig über Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Abnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen
Membia gewährleistet eine 99%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Membia liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter) nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.
Membia ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird Membia diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies aus technischen und wirtschaftlichen Gründen aus Sicht von Membia zu vertreten ist.
Membia ist berechtigt zur Vertragserfüllung Subunternehmen einzusetzen
Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Membia wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 unter Berücksichtigung der Feiertage am Standort München) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird Membia sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.
Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.
5. Pflichten des Abnehmers, Mitwirkung
Der Abnehmer verpflichtet sich seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren und verpflichtet die von ihm autorisierten Benutzer entsprechend. Aus Sicherheitsgründen sind die Kennwörter nicht nur vor der ersten Verwendung der Software zu ändern, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen von maximal 6 Monaten. Der Abnehmer wird Membia unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht autorisierten Dritten bekannt waren.
Der Abnehmer verpflichtet sich sicher zu stellen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Eine unberechtigte Nutzung ist Membia unverzüglich mitzuteilen.
Der Abnehmer verpflichtet sich auf dem ihm von Membia zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
Der Abnehmer verpflichtet sich die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
Der Abnehmer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Membia wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden. Zudem müssen in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Membia kommen. Membia ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.
6. Preise und Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers
Membia ist ein ehrenamtliches Projekt und ist für die Nutzung von Vereinen in der Grundversion dauerhaft kostenlos. Dabei ist es unabhängig davon, wie viele Mitglieder ein Verein über Membia abwickeln möchte. Die Bestandteile der Grundversion können der Unterseite "Funktionen" entnommen werden. Momentan und für die absehbare Zukunft werden alle Funktionen in die Grundversion einfließen.
In Zukunft kann es sein, dass teilweise Premium-Funktionen veröffentlicht werden, die dann über ein Abonnement flexibel und nach Bedarf hinzugebucht werden können.
7. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte von Membia, Nutzungsrechte
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Schutzrechte (Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle anderen Hilfsrechte) an der Software und anderen Vertragsgegenständen, die Membia den Abnehmer im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, sind ausschließlich Membia vorbehalten. Soweit die Rechte Dritten gehören, hat Membia die entsprechenden Verwertungsrechte.
Membia räumt dem Abnehmer das räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die jeweils aktuelle Version der Software bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nicht als Dritte für den Abnehmer gelten in diesem Zusammenhang von dem Abnehmer autorisierte Benutzer.
Im Übrigen sind folgende Nutzungshandlungen nicht gestattet:Vervielfältigungen der Software, die nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich sind;Bearbeitungen oder sonstige Eingriffe in die Software;Dekompilieren oder sonstige Maßnahmen zur Erlangung des Quellcodes der Software.Unbeschadet der im Rahmen dieser Ziffer 7 eingeräumten Nutzungsrechte behält Membia alle Rechte an der Software. Dies umfasst insbesondere sämtliche Versionen der Software und sonstige Unterlagen und elektronische Dokumente, die Membia dem Abnehmer während der Vertragslaufzeit überlässt, einschließlich Updates und Upgrades.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
Sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat, beginnt eine kostenlose 30-tägige Testphase (siehe Ziffer 2.2 und 2.3). Nach Ablauf dieser 30-tägigen Testphase verlängert sich die Laufzeit nicht automatisch. Der Kunde kann nach Ende der Testphase entscheiden, ob er einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software abschließen möchte.
Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Monat, sofern nicht der Kunde vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
Bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht der Kunde mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt. Für die Verlängerung der Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung wird Membia dem Kunden spätestens zu Beginn der neuen Verlängerungsperiode eine neue Jahresrechnung zur Überweisung zur Verfügung stellen.
Membia hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung mit einer Frist von zwei Wochen und Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit jährlicher Abrechnung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes zu kündigen.
Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Account des Kunden gesperrt.
9. Gewährleistung
Membia weist den Abnehmer hiermit darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, komplexe Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. Membia wird die Software jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
Der Kunde ist verpflichtet Membia unverzüglich über Art und Auftreten von Mängeln zu informieren.
Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und zur Abwicklung der Fehlerbehebung wird Membia Supportleistungen erbringen.
Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Software beruhen.
10. Verantwortlichkeit von Membia
Membia ist nicht verantwortlich für:
Rechtsverletzende Inhalte, die von dem Abnehmer oder von autorisierten Benutzern des Abnehmers auf den von Membia bereitgestellten Servern gespeichert werden;
Datenverluste von Kunde durch einen Fehler der Software, es sei denn, Kunde hat eine angemessene Datensicherung durchgeführt und Membia ist die Ursache für den Datenverlust vorzuwerfen oder
Schäden, die durch eine vertrags- oder bestimmungswidrige Nutzung der Software entstehen.
11. Haftung
Hat Membia aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet Membia beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Unabhängig von einem Verschulden von Membia bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung von Membia auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.
Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
12. Datenschutz
Membia erhebt und verwendet die personenbezogenen Daten des Kunden nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner schließen hierzu eine Vereinbarung im nach den jeweils geltenden Bestimmungen erforderlichen Umfang ab.
Keiner der Vertragspartner ist berechtigt, vertrauliche Informationen des jeweils anderen Vertragspartners ohne ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) an Dritte zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Kunden mit Verträgen über die kostenfreie als auch über die kostenpflichtige Nutzung. Sämtliche Informationen, gleich ob schriftlich fixiert oder mündlich übermittelt, die (i) der Natur der Sache nach als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig gelten oder (ii) die derjenige Vertragspartner, dem die Informationen übermittelt werden, bereits aufgrund der äußeren Umstände der Übermittlung als vertraulich oder geheimhaltungsbedürftig erkennen muss. Unter vertrauliche Informationen fallen insbesondere Produktbeschreibungen und Spezifikationen sowie Preise. Beide Vertragspartner verpflichten sich, vertrauliche Informationen nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Beide Vertragspartner treffen mindestens diejenigen Vorsichtsmaßnahmen, die sie auch im Hinblick auf eigene vertrauliche Informationen treffen. Solche Vorsichtsmaßnahmen müssen wenigstens angemessen sein, um die Weitergabe an unbefugte Dritte zu verhindern. Beide Vertragspartner sind darüber hinaus verpflichtet, die unbefugte Weitergabe oder Nutzung vertraulicher Informationen durch ihre Kunden, Mitarbeiter, Subunternehmer oder gesetzliche Vertreter zu verhindern. Die Vertragspartner werden sich gegenseitig schriftlich darüber informieren, falls es zu missbräuchlicher Nutzung vertraulicher Informationen kommt. Ausgenommen von vorstehender Verpflichtung sind solche Informationen, die (i) dem anderen Vertragspartner bereits vor Übermittlung und ohne bestehende Geheimhaltungsvereinbarung bekannt waren, (ii) von einem Dritten, der keiner vergleichbaren Vertraulichkeitsvereinbarung unterliegt, übermittelt werden, (iii) anderweitig öffentlich bekannt sind, (iv) unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelt wurden, (v) zur Veröffentlichung schriftlich freigegeben sind oder (vi) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung übermittelt werden müssen, vorausgesetzt, dass der von der Übermittlung betroffene Vertragspartner rechtzeitig informiert wird, um noch Rechtsschutzmaßnahmen einleiten zu können. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus bis zwölf Monate nach dem wirksamen Beendigungszeitpunkt des Vertrags.
13. Textform
Sämtliche Willenserklärungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind an die vereinbarten E-Mail-Adressen zu richten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der E-Mail-Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse als rechtswirksam zugegangen.
14. Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Membia und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz von Membia.
Für den Vertragsschluss stehen dem Kunden eine Fassung der AGB in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung, die auf der Internetseite von Membia abrufbar sind. Maßgeblich für den Vertragsschluss für Kunden aus der DACH-Region – Deutschland, Österreich Schweiz – ist dabei die zum Vertragsschluss gültige deutsche Fassung.